Real decreto Spanien

Förderung im Überblick

Rechtsvorschriften

  • Plan de Energías Renovables en España 2005-2010 (Rahmenplan für Erneuerbare Energien)
  • Real Decreto 661/2007 (Förderung aller Erneuerbaren Energien)
  • Real Decreto 1578/2008 (Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen)
  • Real Decreto 436/2004 (Förderung aller Erneuerbaren Energien; noch übergangsweise anwendbar)
  • Ley 54/1997 (Energiewirtschaftsgesetz)
  • Ley 35/2006 (Gesetz über die Unternehmensbesteuerung)
  • Real Decreto Legislativo 4/2004 (Verordnung über die  Unternehmensbesteuerung)
  • Real Decreto 1955/2000 (Netznutzung)
  • Real Decreto 2019/1997 (Stromverkauf)
  • Real Decreto 2017/1997 (Kosten der Netznutzung)

 

 

 

 

 

 

 

In Spanien gibt es ein dem deutschen EEG ähnliches Gesetz, das Real Decreto (Königliches Dekret) 661/2007 .

Am 28. September 2008 trat in buchstäblich letzter Minute die Folgeregelung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, das neue Königliche Dektret RD 1578/2008, in Kraft (das spanische Original finden Sie unten).

Es enthält fünf wesentliche Neuerungen:

1.) Die Photovoltaikprojekte werden neu aufgeteilt, und zwar in Dach- und Gebäudeprojekte zum einen, diese unterteilt in Projekte mit einer Nennleistung von weniger oder gleich 20 kW und solche mit einer höheren Nennleistung, und sonstige Projekte zum anderen. In letztere Kategorie fallen insbesondere die Freiflächenanlagen

2.) Es wird ein neues Register eingeführt, mit dem den vollständig entwickelten Projekten vorab - also vor ihrer Verwirklichung - ein Einspeisetarif zugeordnet wird. Einen regulierten Tarif erhalten seit dem 29. September 2008 also nur noch diejenigen Projekte, die in dieses neue Register, das sog. "Register über die Vorab-Zuweisung der Vergütung" (Registro de Preasignación de Retribución - "RPR") eingetragen worden sind.

3.) Die Neuregelung legt einen Einstiegstarif von 32 ct/kWh für die erste Eintragungsrunde in das RPR fest (mit Ausnahme der Dach- und Gebäudeanlagen mit einer Nennleistung kleiner oder gleich 20kW, die 34 Cent erhalten), die sich jedoch mit der zweiten Eintragungsrunde bereits wieder ändern kann, wenn in der ersten Eintragungsrunde mehr als 75% der ausgelobten Nennleistung in das RPR eingetragen werden. Desweiteren gibt es keine Aufteilung von Freiflächenanlagen in 100kW-Projekte mehr. Freiflächenanlagen bis zu 10MW werden mit demselben Tarif vergütet..
Der Tarif wird  jetzt ausdrücklich nur noch für 25 Jahre gezahlt wird.

4.) Es werden Obergrenzen für die Eintragung in das RPR festgesetzt. In den Folgejahren reduzieren oder erhöhen sich die Basis-Obergrenzen je nach Entwicklung des Einstiegstarifs. 2009 und 2010 werden Freiflächenanlagen noch über diesen Deckel hinaus gefördert, um den Übergang zu erleichtern; 2009 mit zusätzlich 100 MW und 2010 mit zusätzlich 60 MW. Die Höchstgrenze für geförderte Projekte liegt nunmehr bei einer Leistung von 400 MW jährlich. Zwei Drittel davon entfallen auf Dachanlagen, ein Drittel auf Freiflächenanlagen.  Insgesamt sollen in den Jahren 2009 - 2011 ca. 1.500 MW in das RPR eingetragen werden. 2012 soll über eine neue Vergütungsstruktur entschieden werden. 
5.) Es muss jetzt für alle Anlagen der Aval über 500 €/kW hinterlegt werden. Nur bei den Kleinanlagen auf Dächern oder Gebäuden reduziert sich die Avalsumme auf 50 €/kW.

Zum derzeitigen Zeitpunkt befinden wir uns in der 3. Ausschreibung zur Eintragung ins Pre-Register. Die Frist hierfuer laeuft vom 1. Febuar bis zum 30. April und die Zuweisung der Einspeiseverguetung erfolgt vor dem 1. Juli.

Danach laeuft vom 1. Mai bis zum 31. Juli die 4. Runde, in der ueber die Einspeiseverguetung dieser 4. Runde vor dem 1. Oktober entschieden wird.

 

REAL DECRETO 1578/2008

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